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VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 30-IV-06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 09.02.2006 - 7 S 457/05
- VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 30-IV-06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 30-IV-06
- Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte demgegenüber nur, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 24-IV-99
Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 30-IV-06
- Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte demgegenüber nur, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 30-IV-06
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06 [HS]/Vf. 46-IV-06[e.A.]). - BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 30-IV-06
In diesem Sinne gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch, dass eine für den Prozessausgang wesentliche rechtliche Erwägung einer Prozesspartei durch das Gericht zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung erwogen wird (vgl. BVerfGE 64, 135 [143]).